Produkt zum Begriff Zahnarzt:
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Hasbro - Play-Doh - Zahnarzt Dr. Wackelzahn
Zahnarzt Dr. Wackelzahn lädt zum Rollenspiel ein und führt die Kleinen spielerisch an das Thema Zahnarztbesuch heran. Hier streckt der Patient auf lustige Art die Zunge heraus und wartet geduldig darauf, behandelt zu werden. Mit der Zahnform entsteht im Nu eine ganze Zahnreihe aus Play-Doh und dann können die Zähne mit dem handbetriebenen Bohrer und der Knetspritze behandelt und mit Füllungen versehen werden. Mit Play-Doh„Kariesknete“ mit grünen Sprenkeln und gold- und silberfarbener Play-Doh für eine Zahnspange und Plomben geht es in der Zahnarztpraxis von Dr. Wackelzahn rund. Mit insgesamt 10 Zubehörteilen als Zahnarztinstrumente und 6 Dosen Play-Doh eignet sich dieses Zahnarzt-Set hervorragend, um den Kleinen die Angst vor dem nächsten Zahnarztbesuch zu nehmen. Hasbro, Play-Doh, sowie alle dazugehörigen Merkmale sind Marken von Hasbro.
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Play-Doh PD Zahnarzt Dr. Wackelzahn
Zahnarzt Dr. Wackelzahn lädt zum Rollenspiel ein und führt die Kleinen spielerisch an das Thema Zahnarztbesuch heran. Hier streckt der Patient auf lustige Art die Zunge heraus und wartet geduldig darauf, behandelt zu werden. Mit der Zahnform entsteht im Nu
Preis: 26.49 € | Versand*: 5.95 € -
Theo Klein 4326, Zahnarzt, 3 Jahr(e)
Theo Klein 4326. Themenwelt: Zahnarzt, Empfohlenes Alter in Jahren (mind.): 3 Jahr(e), Produktfarbe: Mehrfarbig
Preis: 21.49 € | Versand*: 0.00 €
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Kann ich zum Zahnarzt gehen, auch wenn ich keine Krankenversicherung habe?
Ja, du kannst zum Zahnarzt gehen, auch wenn du keine Krankenversicherung hast. Allerdings musst du die Kosten für die Behandlung selbst tragen. Es kann auch sein, dass einige Zahnärzte keine Patienten ohne Krankenversicherung akzeptieren. Es ist daher ratsam, vorher bei verschiedenen Zahnärzten nachzufragen.
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Wie oft darf man zur Vorsorge zum Zahnarzt?
Wie oft man zur Vorsorge zum Zahnarzt gehen sollte, hängt von individuellen Faktoren wie dem Zustand der Zähne, dem allgemeinen Gesundheitszustand und dem persönlichen Risiko für Zahnerkrankungen ab. Im Allgemeinen wird empfohlen, alle sechs Monate zur Vorsorgeuntersuchung zu gehen, um eventuelle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Menschen mit einem höheren Risiko für Karies oder Zahnfleischerkrankungen sollten möglicherweise häufiger zur Vorsorge gehen. Es ist wichtig, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen, um die Mundgesundheit zu erhalten und ernsthafte Probleme zu vermeiden. Es ist ratsam, mit dem Zahnarzt über die individuellen Bedürfnisse und den optimalen Vorsorgeplan zu sprechen.
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Was zahlt die private Krankenversicherung beim Zahnarzt?
Die private Krankenversicherung übernimmt in der Regel einen Teil der Kosten für zahnärztliche Behandlungen, abhängig von dem gewählten Tarif und den individuellen Vertragsbedingungen. Dazu gehören unter anderem Vorsorgeuntersuchungen, Zahnreinigungen, Füllungen, Wurzelbehandlungen, Kronen und Brücken. Auch für Zahnersatz wie Implantate oder Prothesen kann die private Krankenversicherung Leistungen erbringen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass oft Eigenbeteiligungen oder Höchstgrenzen für die Erstattung gelten. Daher ist es ratsam, sich vor einer Behandlung genau über die Leistungen der privaten Krankenversicherung zu informieren.
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Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung beim Zahnarzt?
Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung beim Zahnarzt? Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die medizinisch notwendig sind, wie z.B. Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Zahnextraktionen. Für ästhetische Behandlungen, wie z.B. Zahnaufhellungen oder Veneers, müssen Patienten in der Regel selbst zahlen. Zudem gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung oft eine Kostenbeteiligung in Form von Zuzahlungen, die vom Patienten getragen werden müssen. Es ist daher ratsam, sich vor einer zahnärztlichen Behandlung über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu informieren.
Ähnliche Suchbegriffe für Zahnarzt:
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Kann ich ohne Krankenversicherung zum Zahnarzt gehen?
In den meisten Ländern ist eine Krankenversicherung erforderlich, um medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können, einschließlich zahnärztlicher Behandlungen. Es ist daher ratsam, eine Krankenversicherung abzuschließen, um die Kosten für Zahnarztbesuche abzudecken. In einigen Fällen bieten Zahnärzte jedoch auch Behandlungen zu reduzierten Preisen oder auf Ratenzahlung an, wenn keine Versicherung vorhanden ist. Es ist empfehlenswert, dies mit dem Zahnarzt zu besprechen.
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Wer übernimmt die Zahnarzt kosten?
Die Kosten für zahnärztliche Behandlungen werden in der Regel von den Patienten selbst getragen. In einigen Fällen können jedoch private oder gesetzliche Krankenversicherungen einen Teil der Kosten übernehmen. Es ist wichtig, sich vor einer Behandlung über die genauen Kosten und eventuelle Versicherungsleistungen zu informieren. In manchen Fällen können auch spezielle Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen abgeschlossen werden. Letztendlich ist es jedoch die Verantwortung des Patienten, die Kosten für zahnärztliche Behandlungen zu tragen.
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Gibt der Zahnarzt keine Betäubung?
Es kann verschiedene Gründe geben, warum ein Zahnarzt keine Betäubung gibt. Ein möglicher Grund könnte sein, dass der Eingriff als nicht schmerzhaft genug erachtet wird, um eine Betäubung zu rechtfertigen. Ein anderer Grund könnte sein, dass der Patient aus gesundheitlichen Gründen keine Betäubung erhalten kann. Es ist wichtig, mit dem Zahnarzt über eventuelle Bedenken oder Fragen zu sprechen.
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Welche Kosten übernimmt die DAK beim Zahnarzt?
Die DAK übernimmt grundsätzlich die Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die medizinisch notwendig sind. Dazu gehören unter anderem Vorsorgeuntersuchungen, Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen und Zahnersatz. Auch professionelle Zahnreinigungen werden von der DAK bezahlt. Allerdings gibt es bestimmte Leistungen, für die man eine Zuzahlung leisten muss, wie beispielsweise hochwertiger Zahnersatz oder ästhetische Behandlungen. Es ist daher ratsam, sich vor einer Behandlung genau über die Kostenübernahme der DAK zu informieren.
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